· Fachbeitrag · Beamten-, Dienstrecht
Auch für Soldaten gilt: nachdenken, bevor man redet!
| Aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit kann entlassen werden, wer andere Soldaten als „Juden“ anspricht, im Unterricht ein Hakenkreuz mit Kabelbindern anfertigt sowie einen dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ bezeichnet. |
Zu diesem Ergebnis kam das VG Düsseldorf (25.1.17, 10 K 3895/15, Abruf-Nr. 192790) und wies damit die Klage eines Zeitsoldaten ab. Die Bundeswehr entließ den Kläger, der für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen worden war, vor Ablauf seiner Dienstzeit. Ihm wurden drei Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug zur Last gelegt:
- Der Kläger habe mehrfach das Wort „Jude“ in der Absicht verwendet, andere Soldaten zu beschimpfen.
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