· Fachbeitrag · Betriebsbedingte Kündigung
Nur dauerhaft gesunkener Beschäftigungsbedarf kann Kündigungen rechtfertigen
(BAG 23.3.12, 2 AZR 548/10, Abruf-Nr. 122576) |
Sachverhalt
Anfang 2009 verhandelten der ArbG und der im Betrieb bestehende Betriebsrat über einen beabsichtigten Abbau von 48 Stellen und einen Interessenausgleich und Sozialplan. Der zeitliche Ablauf verlief wie folgt:
- Unter dem 13.2.09 verabschiedeten die Betriebsparteien eine Absichtserklärung, in der u.a. die Einführung von Kurzarbeit zum 1.3.09 bei einer Laufzeit von maximal 18 Monaten als Alternative zu den Entlassungen vorgesehen war.
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