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  • 26.08.2024 · Nachricht · Betriebsrat

    Betriebsrat muss bei Versetzung detailliert informiert werden

    | Der Betriebsrat ist bei einer Anhörung zu einer Versetzung über deren konkrete Folgen zu unterrichten. Wenn der betroffene ArbN trotz Weitergeltung der bisherigen Provisionsregelung aufgrund der veränderten Tätigkeit (Wechsel vom Außen- in den Innendienst) keine Möglichkeit mehr besitzt, in unverändertem Umfang Provisionen zu erzielen, ist der Betriebsrat hierüber zu informieren. |