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  • · Nachricht · Fristlose Kündigung

    Dienstherr sieht in Video volksverhetzende Aussagen

    | Was dürfen Lehrer in YouTube-Videos äußern? |

     

    Mit dieser Frage beschäftigte sich das Arbeitsgericht Berlin (28.2.18, 1 K 2514/17.KS, Abruf-Nr. 201217). Im vorliegenden Fall kündigte das Land Berlin das Arbeitsverhältnis mit einem seit 2009 unterrichtenden Lehrer fristlos aufgrund von Äußerungen auf dem von ihm betriebenen YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“. Ihm wird vorgeworfen, in Teilen seiner Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den Reichsbürgern nahezustehen. Das beklagte Land machte geltend, dem Lehrer für Musik und Sport fehle aufgrund dieser Äußerungen die Eignung. Der seit Januar freigestellte Lehrer meinte, es handle sich um eine politisch motivierte Kündigung, die grundlos sei. Zudem wurde Anzeige wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB gegen ihn erstattet.

     

    Die Güteverhandlung verlief erfolglos. Der Richter schlug vor, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln und das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung von mindestens 5 Gehältern zum Januar 2019 zu beenden. Der Vorwurf des Landes liege im Schwerpunkt bei außerdienstlichen Tätigkeiten, von denen Schüler aber Kenntnis haben könnten. Der Kammertermin wurde auf den 16.1.19 festgelegt. AA Arbeitsrecht aktiv verfolgt den Fall weiter.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 110 | ID 45360536