· Fachbeitrag · Fristlose Kündigung
Kündigung des Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung von BR-Mitgliedern
von Dr. Toni Kapfelsperger, München
Der Geschäftsführeranstellungsvertrag eines ressortfremden Mitgeschäftsführers kann fristlos gekündigt werden, wenn dieser seine Überwachungs- und Kontrollpflichten bei sachlich nicht gerechtfertigten Höhergruppierungen von Betriebsrats(BR-)mitgliedern verletzt.
1. Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot für BR-Mitglieder
Zunächst eine kurze rechtliche Einordnung: Um die unabhängige, unparteiische Amtsführung der Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Organe zu gewährleisten, sind sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligungen und Begünstigungen wegen der BR-Tätigkeit verboten. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die BR-Mitglieder bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als die anderen ArbN.
Das Benachteiligungsverbot verbietet „jede Schlechterstellung im Vergleich zu anderen ArbN, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht“. Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nicht-BR-Mitgliedern (vgl. BAG 25.10.17, 7 AZR 731/15). Das Benachteiligungsverbot gilt auch für die berufliche Entwicklung der BR-Mitglieder, sodass der ArbG eine berufliche Entwicklung gewährleisten muss, die derjenigen entspricht, die sie ohne ihre Amtstätigkeit durchlaufen hätten. Dies gilt auch für die damit einhergehende Vergütung.
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