26.08.2024 · Nachricht · Homeoffice
ArbG will Gehalt zurück, weil ArbN im Homeoffice nicht arbeitet?
| Grundsätzlich trägt der ArbG die Darlegungs- und Beweislast, dass und in welchem Umfang der ArbN seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Auf den entsprechenden Prozessvortrag des ArbG muss der ArbN dann substanziiert erwidern. Das gilt auch bei Arbeitsleistungen im Homeoffice. |
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