· Fachbeitrag · Krankheitsbedingte Kündigung
Unterbliebenes BEM führt nicht immer zum Erfolg der Kündigungsschutzklage
| Ein unterbliebenes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ändert an der Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung zumindest dann nichts, wenn sich dem Vorbringen der Partei nach unter keinem rechtlichen Aspekt Anhaltspunkte für alternative Einsatzmöglichkeiten oder einer Erfolg versprechenden Umgestaltung des Arbeitsplatzes entnehmen lassen. |
Sachverhalt
Der ArbN (Jahrgang 1985) ist verheiratet und bei Klageerhebung einem Kind unterhaltspflichtig. Er war seit 2007 zunächst befristet, ab 2009 unbefristet in Vollzeit als Gebäudereiniger beschäftigt. Aufgrund diverser Erkrankungen fehlte der ArbN im Jahr
- 2008 = 9 Arbeitstage (AT),
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