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  • 26.03.2015 · Fachbeitrag · Kündigung

    Kann der ArbN die Kündigung seines Vorgesetzten verlangen?

    | Ein ArbN hat nach § 12 Abs. 3 AGG Anspruch auf die Ausübung rechtsfehlerfreien Ermessens durch den ArbG. Kann nach objektiver Betrachtungsweise eine rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung des ArbG nur das Ergebnis haben, eine bestimmte Maßnahme (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses) zu ergreifen, so hat der ArbN Anspruch auf deren Durchführung. |