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  • 26.04.2023 · Nachricht · Kündigung

    Kündigung einer nicht geimpften MFA durchaus möglich

    | Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB. |