29.10.2019 · Fachbeitrag · Kündigung Schwerbehinderter
Dauertatbestand bei Kündigungserklärungsfrist unerheblich
| Die Tatsache, dass es sich bei dem Kündigungsgrund um einen Dauertatbestand handelt, ist bei einer Verletzung der Kündigungserklärungsfrist des § 171 Abs. 3 SGB IX, also bei dem Zugang einer Kündigung mehr als einen Monat nach Zustimmung des Integrationsamts, unerheblich. |
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