· Nachricht · Kündigungsrecht
Auch bei vielen einzelnen Pflichtverletzungen muss erst abgemahnt werden
| Bei vielen Einzel-Pflichtverletzungen, die jeweils alleine eine Kündigung nicht rechtfertigen können, summiert sich ohne Abmahnung kein Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß, dass eine Abmahnung entbehrlich werden könnte. |
Die Dokumentationsfunktion der Abmahnung hat nach Ansicht des LAG Köln gerade zum Gegenstand, dem ArbN zu signalisieren, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Quelle | LAG Köln, Urteil vom 6.9.18, 6 Sa 64/18, Abruf-Nr. 206274
Quelle: ID 45679016