Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Schadenersatz

    ArbN haftet für zwei Flaschen Wein in Höhe von 39.500 EUR

    | 39.500 EUR ist für zwei 6-Liter-Flaschen Chateau Petrus Pommerol, Jahrgang 1999 ein angemessener Preis. Der ArbN schulde wegen des Diebstahls der beiden Weinflaschen Schadenersatz wegen der Verletzung des Besitzrechts der ArbG. |

     

    Sachverhalt

    Der ArbG macht Schadenersatzansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis geltend. Er betreibt ein Hotel. Der ArbN war bei ihm als Direktionsassistent beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Schleswig-Holstein (MTV) kraft Allgemeinverbindlichkeitserklärung Anwendung.

     

    2009 verkaufte der ArbG dem Hotelgast S. zwei 6-Liter-Flaschen des Weins „Chateau Petrus Pommerol“, Jahrgang 1999 zu einem Gesamtpreis von 13.757,60 EUR. Der Wein wurde im Hotelkeller eingelagert, um ihn Herrn S. bei künftigen Besuchen gegen ein Korkgeld zur Verfügung zu stellen. Hiervon machte Herr S. in der Folgezeit keinen Gebrauch. Am 1.5.15 kam es zu einem Brand in dem Hotel. Die Staatsanwaltschaft verdächtigte den ArbN als Brandstifter. Am 12.5.15 stellte der ArbG fest, dass die beiden Weinflaschen aus dem Hotelkeller verschwunden waren. Der ArbN hatte diese entwendet und an einen Weinhändler zu einem Preis von jeweils 9.000 EUR verkauft.