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  • 26.01.2022 · Nachricht · Sonderkündigungsschutz

    Wie berechnet sich der Beginn der Schwangerschaft?

    | Der Sonderkündigungsschutz für schwangere ArbN gem. § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG knüpft am tatsächlichen Vorliegen einer Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an. Will die ArbN das Vorliegen der Schwangerschaft über eine statistische Wahrscheinlichkeit herleiten, ist dies über einen Anscheinsbeweis möglich. Der kann aber nur bei typischen Geschehensabläufen greifen. |