· Fachbeitrag · Antragstellung
Antrag auf Gutschrift von Arbeitsstunden auf Konto hinreichend bestimmt
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Sachverhalt
Der ArbN ist seit Mai 2000 bei der ArbG als Monteur beschäftigt. Seit dem 1.7.05 ist er Mitglied der IG Metall. Zum 31.12.05 trat der ArbG aus dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg aus. Bis zum Austritt wurden auf alle Arbeitsverhältnisse der beim ArbG beschäftigten ArbN die Tarifverträge (TVe) der Metallindustrie angewandt.
Unter dem 24.6.05 schlossen der ArbN und der ArbG einen neuen Arbeitsvertrag, in dem es unter anderem heißt:
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