18.09.2015 · Fachbeitrag · Beratungspraxis
Keine Herausgabe von Durchwahlnummern der Richter
| Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Bekanntgabe der Durchwahlnummern aller Richter. Der Anspruch ist nach § 6 S. 1 Buchst. a IFG NRW ausgeschlossen. |
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