26.06.2020 · Nachricht · Besetzung des Gerichts
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Termin
| Liegt zwischen zwei Amtszeiten eines ehrenamtlichen Richters eine zeitliche Lücke, muss er nach § 45 Abs. 2 DRiG vor seiner ersten Dienstleistung in der sich anschließenden Amtszeit erneut vereidigt werden. |
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