28.03.2018 · Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe
Keine Angaben? Dann auch keine Prozesskostenhilfe
| Eine Partei, die angibt, weder über ein Einkommen noch vorhandenes Vermögen zu verfügen und sich auf konkrete Nachfrage des Arbeitsgerichts nicht dazu erklärt und belegt, wie sie ihren gegenwärtigen Lebensunterhalt bestreitet, erklärt sich lediglich unvollständig zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH)kann daher verweigert werden. |
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