24.05.2023 · Nachricht · Prozesskostenhilfe
Nachträgliche PKH-Erklärung: Verspätet, aber ausreichend ...
| Gerichte lehnen häufig Prozesskostenhilfe (PKH) ab, weil zwingende Anlagen fehlen. Zwar kann man diese grundsätzlich auch nachreichen. Aber lässt der Beschleunigungsgrundsatz dies auch vor Arbeitsgerichten zu? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig