· Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe
PKH-Nachprüfung: Ob Kredit angemessen ist, zeigt der Einzelfall
| Führt ein PKH-Bezieher einkommensmindernde Darlehen ins Feld, muss er darlegen, warum diese aufgenommen wurden. Das Gericht wird dies dann berücksichtigen, wenn es über eine PKH-Ratenzahlung entscheidet. Äußert sich der PKH-Bezieher aber nicht, kann das Gericht nicht beurteilen, ob eingegangene Kreditpflichten angemessen sind. |
Sachverhalt
Der Kläger hatte in einem Kündigungsrechtsstreit Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenzahlung erhalten. Ein Jahr später prüfte das Gericht seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 120a Abs. 1 S. 1 ZPO). Der PKH-Bezieher äußerte sich dem Arbeitsgericht gegenüber trotz mehrfacher Nachfrage nicht, was seine Gründe für ein kreditfinanziertes TV-Gerät sowie zweier Smartphones waren.
Entscheidungsgründe
Das LAG Berlin-Brandenburg (4.1.21, 10 Ta 1659/20, Abruf-Nr. 221268) wies die Beschwerde des PKH-Beziehers zurück, da dieser keine detaillierten Auskünfte zu den erworbenen Elektronikgeräten erteilt hatte.
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