25.11.2019 · Nachricht · Prozessrecht
Der Schleppnetzantrag und sein Feststellungsinteresse
| Für den „Schleppnetzantrag“ fehlt häufig gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 256 Abs. 1 ZPO zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung das erforderliche Feststellungsinteresse. Doch warum? |
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