26.08.2020 · Nachricht · Prozessrecht
Keine Anfechtung der Anordnung nach § 114 ArbGG
| Die gerichtliche Anordnung oder Versagung einer Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Falle einer Pandemie gem. § 114 ArbGG (ebenso § 211 SGG) ist nicht anfechtbar. |
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