15.02.2021 · Nachricht · Prozessrecht
Streitwert I: Drei Bruttomonatsgehälter angemessen
| Der Anspruch auf Herabsetzen der Arbeitszeit ist in seinen Auswirkungen eher einer Änderungskündigungsklage als einem Weiterbeschäftigungsanspruch näher. Die Festsetzung von drei Bruttomonatsgehältern stellt damit eine angemessene Bewertung dar. |
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