· Fachbeitrag · Vergleichsmehrwert
Vergleichsmehrwert für das qualifizierte Zeugnis und Anpassen des Profils auf sozialem Netzwerk
| Die Regelung, ein qualifiziertes Zeugnis in einer bestimmten, außergerichtlich umstrittenen Form zu erteilen, ist ebenso wie das Anpassen des Profils des ehemaligen ArbN in den Sozialen Netzwerken, mit je einem Bruttomonatsgehalt als Vergleichsmehrwert zu bewerten. |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 12.12.18 schlossen die Parteien vor dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen einen Vergleich, in dem es unter anderem heißt:
„§ 3 Zeugnis
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig