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  • · Fachbeitrag · Vergleichsmehrwert

    Vergleichsmehrwert für das qualifizierte Zeugnis und Anpassen des Profils auf sozialem Netzwerk

    | Die Regelung, ein qualifiziertes Zeugnis in einer bestimmten, außergerichtlich umstrittenen Form zu erteilen, ist ebenso wie das Anpassen des Profils des ehemaligen ArbN in den Sozialen Netzwerken, mit je einem Bruttomonatsgehalt als Vergleichsmehrwert zu bewerten. |

     

    Sachverhalt

    Mit Beschluss vom 12.12.18 schlossen die Parteien vor dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen einen Vergleich, in dem es unter anderem heißt:

     

    „§ 3 Zeugnis