· Fachbeitrag · Vertragspartner
Wer handelt rechtswirksam für eine GbR?
| Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das gesetzliche Schriftformerfordernis. |
So entschied der BGH im Fall des Sozius einer GbR, der einen Zehn-Jahres-Mietvertrag unterzeichnet hatte (BGH 23.1.13, XII ZR 35/11, Abruf-Nr. 130830).
Hinweis | Der BGH hat den Einwand der Gesellschafter zurückgewiesen, die Schriftform sei nicht gewahrt, weil nicht alle Gesellschafter unterschrieben haben. Sonst wäre der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen gewesen und hätte nach den gesetzlichen Fristen vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit gekündigt werden können.