12.07.2017 · Nachricht · Statistik
Knutschen auf der Weihnachtsfeier, anzügliche E-Mails, heiße Blicke im Fahrstuhl: oft wird nach dem anfänglichen Kollegen-Flirt mehr geteilt, als nur der gemeinsame Arbeitgeber. Intime Beziehungen am Arbeitsplatz sind brisant, aber nicht verboten - und offenbar kein Tabu-Thema. Dass es in deutschen Unternehmen auch neben der Arbeit zur Sache geht, zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherportals Sparwelt.de: Jeder Dritte Befragte (32 Prozent) gab an, schon einmal eine sexuelle Beziehung am ...
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05.07.2017 · Nachricht · Beamtenbeihilfe
Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Chefarztbehandlung bei einer Anschlussheilbehandlung.
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29.06.2017 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungsbeiträge
Ist bei der Tätigkeit eines Rechtsreferendars im Rahmen der anwaltlichen Ausbildung von einem über die Ausbildung hinausgehenden, abgrenzbaren Arbeitsverhältnis auszugehen, fallen hierfür ...
29.06.2017 · Fachbeitrag ·
Europarecht
Eine Unionsbürgerin kann sich nicht auf die ArbN garantierte Freizügigkeit berufen, wenn die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses rechtsmissbräuchlich erfolgt ist.
29.06.2017 · Fachbeitrag ·
Beamtenrecht
In den Vorbereitungsdienst für die Polizei-Laufbahn des gehobenen Diensts kommt nur, wer hierfür nach seiner Persönlichkeit geeignet ist.
29.06.2017 · Fachbeitrag ·
AGB
Regelt eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel den Verfall von
„Ansprüchen beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis“, ohne gleichzeitig ihrem Wortlaut nach Ansprüche wegen vorsätzlicher Schädigung und den ...
28.06.2017 · Fachbeitrag ·
Beratungspraxis
Hitzefrei – das wohl schönste Wort für Schüler. Doch gibt es ein Recht auf Hitzefrei für den ArbN? Haben Schwangere oder ältere ArbN einen
Anspruch auf Hitzefrei bei 30 Grad und mehr? Können Eltern ihre Arbeit unterbrechen, wenn sie ihre Kinder von der Schule abholen müssen, weil dort überraschend Hitzefrei ist? Was ist, wenn der ArbG kurzfristig den Sommerurlaub streicht? AA Arbeitsrecht aktiv stellt die Sach- und Rechtslage anhand von acht typisch „sommer“-arbeitsrechtlichen Fällen dar.