26.08.2021 · Fachbeitrag aus AAA · G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 05.08.2021 beschlossen, die STIKO-Empfehlungen bei Lieferengpässen von Impfstoffen mit gewissen Einschränkungen in die SI-RL zu übernehmen. Der Beschluss wird noch dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt und tritt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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26.08.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage : „Wunden an Kopf und Händen (egal welcher Größe) werden bei der Erstversorgung den Nrn. 2003, 2004 und 2005 GOÄ zugeordnet (laut Kommentare Hoffmann/Kleinken bzw. Brück). Verhält es sich mit der Lokalanästhesie automatisch dann auch so, dass immer eine Nr. 491 GOÄ berechnet werden dürfte?“
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25.08.2021 · Nachricht aus AAA · Jetzt ausprobieren
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20.08.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Begehrt ein ehemaliger Vertragsarzt nach der Zulassungsentziehung eine Wiederzulassung, setzt dies ein Wohlverhalten voraus, an das hohe Anforderungen zu stellen sind. So liegt Wohlverhalten nicht bereits dann vor, wenn sich der Arzt lediglich an die allgemeinen Anforderungen hält, sondern es setzt eine aktive Mitwirkung an der Aufklärung und Schadensbeseitigung nach einem Pflichtverstoß voraus. Für die zuvor erfolgte Zulassungsentziehung bringt ein Wohlverhalten nichts (Sozialgericht ...
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20.08.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Wer bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Anerkennung als Belegarzt beantragt, muss die Anforderungen des § 39 Abs. 5 Nr. 3 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) persönlich erfüllen. Das gilt auch für Vertragsärzte, die in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (üBAG) bzw. im kooperativen Belegarztwesen mit fachgleichen Kollegen zusammenarbeiten (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17.03.2021,
Az. B 6 KA 6/20 R).
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19.08.2021 · Fachbeitrag aus AAA · AAA-Leserbefragung 2021
Wählen wir die richtigen Themen für Sie aus? Entsprechen die Rubriken Ihren Erwartungen oder fehlt aus Ihrer Sicht etwas? Wie nutzen Sie unser Informationsangebot? Mithilfe Ihrer Antworten auf Fragen wie diese (neun Fragen, Dauer etwa drei Minuten) wollen wir AAA noch besser machen!
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16.08.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Plausibilitätsprüfung
Steht der dringende Verdacht im Raum, dass der Arzt abgerechnete Leistungen nicht erbracht hat und/oder Leistungen abgerechnet hat, die im Rahmen einer Notfallbehandlung nicht hätten erbracht werden dürfen (z. B. im Zusammenhang mit der Leichenschau), so muss der Arzt nachweisen, dass die Abrechnung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Abrechnung als solche reicht als Nachweis für die Leistungserbringung nicht aus. Im ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) beginnt eine ...
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11.08.2021 · Nachricht aus AAA · Verordnung
Bei einem langfristigen Heilmittelbedarf oder einem besonderen Verordnungsbedarf darf von den orientierenden Verordnungsmengen laut Heilmittelkatalog abgewichen werden. Wann ein solcher Bedarf vorliegt, richtet sich nach den jeweiligen Diagnosenlisten . Diese wurden zum 01.07.2021 aktualisiert.
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09.08.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Abgesehen vom Boom bei den Videosprechstunden haben aufgrund der Coronapandemie auch vertragsärztliche Zulassungs- und Berufungsausschüsse ihre Sitzungen im Rahmen von Videokonferenzen durchgeführt. Doch die mündliche Verhandlung kann dabei nicht grundsätzlich durch eine Videokonferenz ersetzt werden. Das haben die Sozialgerichte (SG) Marburg (Gerichtsbescheid vom 17.03.2021, Az. S 12 KA 268/20) und Schwerin (Beschluss vom 01.12.2020. Az. S 3 KA 36/20 ER) eindeutig klargestellt.
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06.08.2021 · Fachbeitrag aus AAA · Praxismanagement/Honorarentwicklung
Der Personalmangel in den deutschen Arztpraxen ist ein Problem. Wie groß dieses Problem ist, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in einer Umfrage analysiert, an der sich fast 5.300 Praxen beteiligt haben. Der Personalmangel führt zu Einschränkungen im Leistungsangebot und höheren Lohnkosten in den Arztpraxen. Einen Grund für diese Entwicklung sieht das Zi in der vergleichsweise langsamen Honorarentwicklung für die Vertragsärzte.
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