Der Fall: Der 1975 geborene, bei der beklagten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) versicherte Patient ist wegen Wirbelsäulenversteifung und geistiger Behinderung (bisher Pflegestufe III) zu eigenständiger Mundhygiene nicht in der Lage. Er lässt nur eingeschränkt zu, dass seine Mutter diese vornimmt. Die Krankenkasse lehnte seinen Antrag auf Bewilligung einer wöchentlichen Zahnreinigung durch seine Zahnärztin ab. Er ließ sich zehnmal auf seine Kosten von seiner Zahnärztin die Zähne reinigen.
Bei nachgewiesenen grob fahrlässigen Falschabrechnungen eines Zahnarztes ist die KZV berechtigt, den gesamten Honorarbescheid für ein Quartal aufzuheben und das Honorar im Wege der sachlich-rechnerischen Berichtigung ...
Wenn bei einem Patienten ein umfangreicher chirurgischer Eingriff erfolgen soll, wird er vorab informiert, dass er nicht selbst fahren darf und von einer Begleitperson abgeholt werden soll. Manche wünschen, dass ein ...
Das Sozialgericht (SG) Schwerin entschied am 07.03.2017 (Az. S 3 KA 57/15 ER): Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Mecklenburg-Vorpommern durfte bei einem Zahnarzt das Honorar pauschal in Höhe des Fachgruppendurchschnitts kürzen, weil Falschabrechnungen vorlagen.
Der Fall: Ein Zahnarzt hatte bei einem Patienten eine Wurzelbehandlung durchgeführt. Einige Monate danach trat bei ihm ein Tinnitus auf. Der Patient führte dies auf die Wurzelbehandlung zurück und verklagte den ...
Das Landgericht Hamburg hat in seinem am 30.05.2017 verkündeten Urteil das Partnerfactoring für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Urteilsbegründung wird in Kürze ...
KI in der Zahnarztpraxis: Wo lohnt sie sich wirklich?
Künstliche Intelligenz ist in die Zahnarztpraxis eingezogen. Doch in welchen Bereichen lohnt sich der KI-Einsatz? Und was bedeutet er für das Arzt-Patienten-Verhältnis? Die Schwerpunktausgabe von ZR ZahnmedizinReport bietet aktuelle Antworten.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Wenn bei einem Patienten ein umfangreicher chirurgischer Eingriff - mit oder ohne Narkose - erfolgen soll, wird er vorab informiert, dass er nicht selbst fahren darf und von einer Begleitperson abgeholt werden soll. In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keinen Vordruck für Taxifahrten, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Ein Taxischein kann in der Zahnarztpraxis für Privatpatienten somit nicht ausgestellt werden.