Mit dem Ziel, die zahnärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen und Behinderten weiter zu verbessern, haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 17. Dezember 2012 auf zusätzliche Leistungen für die zahnmedizinische Betreuung von Versicherten in häuslicher und stationärer Pflege geeinigt. Mit den vereinbarten Leistungen soll die zahnärztliche Betreuung der betroffenen Patienten nicht nur besser, sondern deutlich einfacher werden.
Honorarbegrenzungen in Honorarverteilungsmaßstäben (HVM) sind zulässig, wenn sie Mehrfacheinlesungen von Krankenversicherungskarten innerhalb einer zahnärztlichen Praxisgemeinschaft betreffen. Dies hat das ...
Anfang November hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) einen neuen Katalog selbstständiger zahnärztlicher Leistungen, die gemäß § 6 Abs. 1 der GOZ analog zu berechnen sind, veröffentlicht. Die neue Analogliste ...
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Übereinkommen der Regierungskoalition, die Praxisgebühr abzuschaffen, als bedeutenden Schritt in Richtung Bürokratieabbau in den Praxen.
Nach der Neufassung des § 2 Absatz 3 Satz 1 der GOZ 2012 müssen sämt-liche Verlangensleistungen und ihre Vergütungen in einem Heil- und Kostenplan (HKP) schriftlich vereinbart werden. Derzeit wird darüber ...
Besteht die Möglichkeit, einen Zuschlag zum digitalen Röntgen analog zu berechnen? Also Rö (5000) + Zusatzleistung? Diese Frage muss auch nach Einführung der neuen GOZ mit „Nein“ beantwortet werden, denn dadurch ...
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Die GOZ ermöglicht die Berechnung von Einmal-Nickel-Titan-Instrumenten zur Wurzelkanalaufbereitung. Die Berechnung erfolgt wie bei den anderen Verbrauchsmaterialien, die als Ausnahmen nach dem § 4 Abs. 3 GOZ abrechenbar sind, mit den tatsächlich entstandenen Kosten. Dabei stellt sich die Frage, wie es sich mit der Berechnung dieser teuren Instrumente bei der Behandlung von Kassenpatienten verhält. Zunächst ist zu prüfen, welche Abrechnungsvariante für den Patienten aufgrund der medizinischen Indikation ...