24.05.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Bei der Versorgung mit umfangreichem Zahnersatz entsteht in der Praxis oft folgendes Dilemma: Einerseits fordern die Richtlinien eine Gesamtplanung, andererseits wollen die Patienten aus Kostengründen nicht sofort die gesamte Versorgung oder der Behandlungsablauf erfordert ein schrittweises Vorgehen. Wie Zahnärztinnen und Zahnärzte in dieser Lage allen Beteiligten gerecht werden können, zeigt dieser Beitrag.
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19.05.2023 · Nachricht aus AAZ · Beschlüsse
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Beschluss gefasst, der die sog. Mehr- bzw. Zusatzleistungen im Zusammenhang mit kieferorthopädischen (KFO-)Versorgungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) definiert. Der Beschluss tritt zum 01.07.2023 in Kraft und erfüllt den gesetzlichen Auftrag gemäß § 29 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V.
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16.05.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Unter den teleskopierenden Versorgungen zeichnen sich Galvano-Konusprothesen nach Dr. Weigl durch einen hohen Tragekomfort aus. Die Versorgung kommt ohne Gaumenplatte aus und kann zur Reinigung, Pflege und Reparatur herausgenommen werden, vergleichbar mit einer gewöhnlichen Prothesenpflege. Ebenso wie standardisierte Teleskopprothesen sind Weigl-Prothesen einfach und beliebig erweiterbar – bis zur Totalprothese bei Verlust der kompletten Restbezahnung. Dies spart auch Kosten, da kein ...
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12.05.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Die Zahl der dentalen Werkstoffe nimmt weiter zu, digitale Techniken eröffnen neue Therapiealternativen. Der Werkstoff Polyetheretherketon (PEEK) wurde 1978 erfunden und wird seit den 1990er-Jahren als Metallersatz verwendet, etwa in der Luft- und Raumfahrt, der Elektronik, der Medizintechnik und der zahnärztlichen Prothetik. Prothesen aus PEEK haben keine Metallanteile. Sie sind somit keine Modellgussprothesen, da der Werkstoff PEEK das Metall ersetzt. Wer bei gesetzlich versicherten ...
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10.05.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnerhaltung
Kompositfüllungen können mit dem gesetzlich versicherten Patienten gemäß der Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V privat vereinbart werden. Was aber ist mit weiteren Begleitleistungen? Welche davon mit dem Patienten zusätzlich privat vereinbart werden dürfen, veranschaulicht dieser Beitrag an einem Abrechnungsbeispiel.
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09.05.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Chirurgie
Auch bei komplizierten Extraktionen ist die Nr. 2650 GOÄ anstatt der BEMA-Nr. 48 (Ost2) nicht ansatzfähig. Die KZV durfte die Gebührenposition umwandeln (Landessozialgericht [LSG] Bayern, Urteil vom 23.02.2022,
Az. L 12 KA 5002/20). Die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) ist nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann von der Krankenkasse und der KZV beim BSG eingereicht werden, was derzeit noch offen ist.
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04.05.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Zuzahlungen
Gerade im Teenageralter und/oder wenn die Kinder eine festsitzende KFO-Apparatur tragen, ist eine engmaschige Kontrolle der Mundhygiene sowie Mundhygieneunterweisung (Instruktion von Zahnputztechniken und Hilfsmitteln zur optimalen Zahnpflege) von hoher Bedeutung. Den Kindern fällt die Pflege der KFO-Apparatur zu Hause oftmals sehr schwer und es fehlt ihnen das Verständnis dafür, wie wichtig Mundhygiene ist. Was der Sachleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ...
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27.04.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: „Eine GKV-Patientin hat ein Langzeitprovisorium (LZP). Im Rahmen einer jetzt notwendig gewordenen Wurzelkanalbehandlung wurde das LZP abgenommen und provisorisch rezementiert. Welche Möglichkeit der Abrechnung habe ich dafür? Darf ich die Leistung überhaupt abrechnen?“
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20.04.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Prüfverfahren
Unter neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) versteht man Methoden, deren (zahn-)medizinische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit noch nicht eindeutig nachgewiesen sind. NUB sind kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Daher dürfen die Krankenkassen hierfür grundsätzlich keine Kosten übernehmen.
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20.04.2023 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Polyetheretherketon (PEEK) ist ein industriell gefertigter CAD/CAM-Kunststoff mit breitem Einsatzgebiet in Prothetik und Implantologie, der jedoch zurzeit nicht bei allen Indikationen festzuschussfähig ist. Wenn ein Fremdlabor eine Prothese aus PEEK herstellt, obwohl dieses als Werkstoff ungeeignet ist und ohne dass der Zahnarzt davon weiß, haftet der Zahnarzt (Landgericht [LG] Köln, Urteil vom 26.10.2021, Az. 3 O 6/20).
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