Frage: „Wir betreuen im Raum Niederbayern und der Oberpfalz 20 Seniorenheime der AWO. Welche Aufbewahrungsart für Dokumentationen ist rechtlich/gesetzlich zulässig – nur Papier oder auch elektronisch? Falls auch eine elektronische Form zulässig ist, welche wäre das?“
Eine gute und umfassende Beratung von Kunden mit Sodbrennen besteht zunächst einmal aus der ausführlichen Befragung des Kunden zu seinen Beschwerden, der anschließenden Empfehlung eines passenden Arzneimittels ...
Kennzahlen helfen dabei, Ihnen schnell eine Übersicht über betriebswirtschaftliche Vorgänge zu geben. Mit ihnen können Sie turnusmäßig die Ergebnisse Ihrer Apotheke prüfen und vergleichen sowie Handlungsbedarf ...
Ein Apotheker hat weder Anspruch auf Vergütung des von ihm abgegebenen Arzneimittels noch auf Ersatz von dessen Wert, wenn er trotz Rabattvertrags und ärztlich nicht ausgeschlossener Substitution das namentlich verordnete Arzneimittel nicht durch ein wirkstoffgleiches Rabattarzneimittel ersetzt hat (Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 2.7.2013, Az. B 1 KR 49/12 R und B 1 KR 5/13). Fraglich ist, ob dieser Grundsatz auch gilt, wenn es für die Nichtabgabe des Rabattarzneimittels einen Grund gab, dieser aber ...
Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs der eigenen Apotheke werden in der Praxis immer wieder grundlegende Fehler gemacht, weil Handels- und Aufschlagsspanne allein nicht aussagekräftig genug sind.
Frage: „Dürfen Zytostatika (zum Beispiel Xeloda Filmtabletten) für ein Heim gestellt werden? Dürfen diese in die Box zu den anderen Medikamenten gepackt werden?“
Für die Importverordnung mit aut-idem-Kreuz haben Krankenkassen und Apothekerverbände zwischenzeitlich einige Arzneilieferverträge geändert. Doch das macht es für die Apotheker nicht einfacher. Der „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2015 gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Konsequenzen für die Praxis (unter www.ct-retax-kompass.de ).