Frage: „Sie schreiben, dass die angebrochenen Patronen mit dem Vermerk ‚Anbruch am ... Verwendbar bis ...‘ gekennzeichnet werden müssen. Die Pflegedienstleitung des von mir versorgten Heimes hat damit aber ein großes Problem: Wenn man Aufkleber auf die Patronen klebt, passen sie nicht mehr richtig in den Pen oder es ist nicht mehr zu erkennen, ob in den Patronen noch etwas ist. Aufkleber auf dem Pen halten oft auch nicht die tägliche Beanspruchung aus bzw. lösen sich bei Desinfektionen ab. Wie kann das ...
Frage: „Es ist doch richtig, dass für ein Betäubungsmittel (BtM), das durch die Apotheke vernichtet wird, ein Vernichtungsprotokoll für das Heim ausgestellt werden muss, oder? Wo ist dieses nachzulesen?
Frage: „Gibt es eine Vorschrift, bis wann Betäubungsmittel (BtM) von verstorbenen Heimbewohnern entsorgt sein müssen? Bisher haben wir als heimversorgende Apotheke BtM entsorgt, wenn gerade Zeit war.
Frage: „Wie ist das Eigentum an Medikamenten geregelt? Wird ein Heimbewohner entlassen oder verstirbt er, dürfen ‚seine Medikamente‘ dann als Praxisbedarf im Altenheim eingelagert und weiterverwendet werden, wenn ...
Für den Apotheker stellt sich vor jeder größeren (betrieblichen oder privaten) Ausgabe die Frage: „Kann ich das Vorhaben finanziell schultern?“ Antwort findet er schnell und relativ einfach mit Hilfe einer Geldverwendungsrechnung. Die Einzelheiten erläutert der „WBA Wirtschaftsbrief Apotheken“ Nr. 4/2015 (anfordern per E-Mail an wba@iww.de)