Schon seit vor knapp 800 Jahren der Staufenkaiser Friedrich II. durch das Edikt von Melfi die Trennung von Arzt- und Apothekerberuf gesetzlich festgelegt hat, gibt es eine klare Aufgabentrennung: Ärzte sollen an der Herstellung und Verwendung von Arzneimitteln kein Geld verdienen. Dies ist allein Aufgabe des Apothekers, der seinerseits keine Heilkunde betreiben darf. So soll gewährleistet sein, dass keine unnötigen Therapien mit Arzneimitteln durchgeführt werden. Im Zuge der Kostendämpfungsmaßnahmen werden ...
Mit Prognosen ist es immer so eine Sache: Wüsste man, was alles in diesem Jahr passiert, wäre man – frei von Ungewissheiten – mutmaßlich um etliche Sorgen ärmer. Gleichwohl zeichnen sich einige Tendenzen schon ...
Ein gutes Betriebsklima wirkt sich nicht nur auf das allgemeine Wohlbefinden aus, sondern auch auf die persönliche Arbeitsleistung und damit auf den Unternehmenserfolg. Ein schlechtes Betriebsklima schlägt sich ...
Im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 geht es zur Belieferung von Mengenverordnungen um die Frage, was zu tun ist, wenn die verordnete Menge die Menge der größten zulässigen Packungsgröße überschreitet – mit praktischem Schaubild.
Frage: „Ich habe als Krankenpfleger in der Charité häufig das Problem, bei der Nachkontrolle vor der morgendlichen Ausgabe der Tabletten weder Wirkstoff noch Dosis oder zumindest nur eine dieser Angaben dem Aufdruck ...
Die zwischenzeitlich gewähnte Rechtssicherheit bei Importverordnungen mit aut-idem ist schon wieder zerstört. Betroffen sind Apotheker, die ein Rezept erhalten, auf dem ein Importarzneimittel verordnet ist und ...
Eine 21-jährige Kundin löst in der Apotheke ein Kassenrezept über die Wirkstoffkombination Ethinylestradiol 0,03 mg/Chlormadinonacetat 2 mg ein. Verschrieben sind 84 Stück Tabletten. Die betreffende Krankenversicherung unterhält für das Präparat (BELARA® Filmtabletten 4 x 21 Stück) keinen Rabattvertrag. Auf dem Arzneiverordnungsblatt ist keine Diagnose oder ein die Verschreibung des Kontrazeptivums begründender Text aufgebracht. Wird das hormonelle Verhütungsmittel für die Versicherte, die das 20.