Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mitgeteilt, dass der Bedarf an isotonischen natriumchloridhaltigen Lösungen derzeit nicht vollständig gedeckt werden kann und dass daher zusätzliche Importe zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich sind. Aufgrund dieser Feststellung dürfen die zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe des § 79 Abs. 5 und 6 Arzneimittelgesetz (AMG) im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten.
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) sind im Jahr 2024 um 9,7 Prozent auf 53,7 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen ...
Setzt man Erfolgsgrößen wie Umsatz oder Rohertrag ins Verhältnis zu den Faktoren, die diesen Erfolg erwirtschaften, wie z. B. Verkaufsfläche oder Mitarbeiter, so spricht man von Produktivitäten. Es handelt sich ...
Die Deutschen werden immer erschöpfter: Bei einer repräsentativen Umfrage im Juli 2023 gaben 52,8 Prozent der Befragten an, sich erschöpft zu fühlen ( www.iww.de/s10782 ). Das spiegelt sich auch im Apothekenalltag wider, in dem die Beratung bei Erschöpfung und Burn-out zunehmend eine Rolle spielt. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie durch fachkundige Unterstützung nicht nur helfen, sondern Kunden auch langfristig binden können.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat überarbeitete Empfehlungen zu den Punkten für das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammern verabschiedet. Die Neufassung der „Qualitätskriterien für ...
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die Knappschaft haben die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung nach Teil 3 der Anlage Va zur Arzneimittel-Richtlinie bis zum ...
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) hat der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) eine streng vertrauliche Liste der geheimen Telefonnummern der Notdienstpraxen für die Verwendung im Notdienst zur Verfügung gestellt. Approbierte können die aktualisierte Liste nach dem Log-in auf der Website der AKNR bei den Rundschreiben abrufen.