Seit dem Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) am 11. Juni 2012 läuft für die Leiter der öffentlichen Apotheken die Frist von 24 Monaten, ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) in ihre Apotheke einzuführen. Laut § 2a Abs. 1 ApBetrO ist ein QMS entsprechend Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten zu betreiben. Mit dem QMS müssen die betrieblichen Abläufe festgelegt und dokumentiert werden. Diese Aufgabe sollte rechtzeitig begonnen werden, da sie einigen Aufwand verursacht.|
Aktuelle Untersuchungen belegen: 90 Prozent der deutschen Erwachsenen weisen Veränderungen im Venensystem auf. In den allermeisten Fällen handelt es sich dabei um leichtere oder beginnende Auffälligkeiten, wie ...
Allein 2011 wurden in Deutschland Waren im Wert von circa vier Mrd. Euro gestohlen. Dabei werden die Ladendiebe und Betrüger immer kreativer und professioneller. Aus diesem Grund sollte sich jeder Apotheker ...
Kundennähe und Fachkompetenz sind die klassischen Stärken der Apotheke. Beides lässt sich mit einer normalen Internetseite nur schwer kommunizieren. Auch die flüchtigen sozialen Netzwerke wie Facebook haben hier ihre Grenzen. Die nötigen Spielräume für eine derartige Imagepflege und Kundenbindung bietet ein Blog. Was das ist und wie Sie es für die Apotheke nutzbringend einsetzen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die zum 12. Juni 2012 geänderte Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) bereitet Apothekeninhabern in erster Linie Sorgen wegen der Kosten sowie der Umsetzbarkeit der neuen Vorgaben im eigenen Apothekenbetrieb.
Apotheken sind gemäß § 129 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V zur Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arzt ein solches namentlich verordnet hat.
Gängige Apotheken-Softwaresysteme bieten eine Vielzahl an Kalkulationsmodellen für die Preisermittlung. In der Regel bleiben sie bei dem Status „Betriebsergebnis“ stehen und vermitteln dem Betrachter, ob der Abgabepreis mit einem „Gewinn“ einher geht oder nicht. Doch dieser Gewinn reicht unter Umständen nicht für Sie und Ihre Apotheke. Sie müssen (ganzheitlich) weiterrechnen, damit Sie aussagekräftige Ergebnisse erhalten und „richtige“ Apotheken-Verkaufspreise festsetzen. Wie, das erläutert die ...