17.03.2014 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Sichtwahl der Apotheke ist – abgesehen von der prominenten Platzierung einzelner Produkte – von Marketingmaßnahmen aus gutem Grund bislang weitgehend verschont geblieben. Da OTC-Arzneimittel dennoch äußerst lukrativ sind, warb ein Hersteller gegenüber Apothekern mit einer „Verlängerung der Sichtwahl in die Freiwahl“ und wurde dafür abgemahnt. In Zukunft dürfte jedoch auch die Apothekerkammer bei derartigen Maßnahmen eingreifen.
17.03.2014 · Nachricht · Apothekenrecht
Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Retaxierung auf Null im Falle des Verstoßes gegen Rabattverträge bei der Abgabe von Arzneimitteln ist durch das Bundessozialgericht (BSG) zulasten der Apotheker entschieden ...
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10.03.2014 · Nachricht · Der praktische Fall
In der Apotheke wird ein Rezept über ein Antiallergikum eingelöst. Die Verordnung zulasten der GKV lautet auf AERIUS 5 mg Schmelztabletten N3 . Die Apotheken-EDV zeigt an, dass keine Packung dieses ...
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25.02.2014 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Ein Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass sein Entgelt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung für seine betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird (§ 1a Abs. 1 S. 1 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung [BetrAVG]). Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer auf diesen Anspruch hinzuweisen (BAG, Urteil vom 21.1.2014, Az. 3 AZR 807/11, Abruf-Nr. 140276 ) .
25.02.2014 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Bei fehlender Vereinbarung der wöchentlichen Arbeitszeit ist von maximal 48 Arbeitsstunden pro Woche auszugehen (§ 3 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz), soweit sich nicht aus der tatsächlichen Handhabung im Arbeitsverhältnis ...
24.02.2014 · Nachricht · Leserforum
Ein Leser hat gefragt: „Uns liegt eine Verordnung über Visanne 2 mg Tabletten 6 x 28 St. vor. Es gibt aber keine Sechser-Packung. Wie dürfen wir diese Verordnung beliefern? Wir sind der Meinung, dass wir nur 1 x 3 x ...
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19.02.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Ein Vertrag zwischen einem Apotheker und einer GmbH ist nichtig, wenn er darauf gerichtet ist, eine atypische stille Gesellschaft zu begründen. Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft sind nicht anwendbar. Die wechselseitigen Leistungen sind nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 15.10.2013, Az. II ZR 112/11, Abruf-Nr. 134016 ).