Anders als noch in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 10/2012 berichtet, gilt nun für die Übergangsfristen für Jumbo-Packungen nach der PackungsgrößenV Folgendes: Nach § 2 Abs. 4 PackungsgrößenV – so der GKV-Spitzenverband – dürfen Packungen, die erst durch Packungsgrößenänderungen zu Jumbos geworden sind, nach Ablauf der für sie maßgebenden Übergangsfrist nicht mehr zulasten der GKV abgegeben werden. Lesen Sie dazu unter www.ct-retax-kompass.de weiter.
Von der Bundesopiumstelle, der für den Betäubungsmittelverkehr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständigen Stelle, wurde für das erste Quartal 2013 angekündigt, dass neue ...
Einer Beschränkung der Beihilfeleistungen für Arzneimittel auf Festbeträge fehlt die Rechtsgrundlage im Beihilferecht des Bundes. Die Erstattung der Kosten für Arzneimittel hat sich vielmehr an dem tatsächlichen ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass die Überlassung mehrerer Exemplare eines Rätselhefts an Apotheken durch einen Arzneimittelhersteller dann rechtswidrig ist, wenn sie dazu geeignet ist, die Apotheker zum vermehrten Bezug von Präparaten des Herstellers zu verleiten. Ein Rechtsverstoß liege in einem solchen Fall auch dann vor, wenn das einzelne Exemplar lediglich einen geringen Wert aufweist (BGH, Urteil vom 25.4.2012, Az. I ZR 105/10, Urteil unter www.dejure.org ).
In letzter Zeit erhielt die „Heimversorgung“ häufig Anfragen zum Thema Kühlschranklagerung und Temperaturkontrolle. Es gibt wohl immer noch viele Heime, die die Kontrolle derjenigen Arzneimittel, die im ...
Das Landgericht (LG) Freiburg (Breisgau) befand einen Rezeptvermittlungsservice zwischen einer Universitätsklinik und einer Apotheke unter Einschaltung einer GmbH für rechtmäßig (LG Freiburg, Urteil vom 31.10.
Die Übergangsfrist der PackungsgrößenV bezüglich der Abgabe von Packungen mit ungültig gewordenem N-Kennzeichen endete zum 31. Oktober 2012 (dazu auch schon „CT-Retax-Kompass“ Nr. 10/2012). Unter www.ct-retax-kompass.de werden anhand praktischer Fälle die Konsequenzen dieser Regelung für Apotheker/innen erläutert.