Apotheken sind verpflichtet, vorrangig solche Arzneimittel abzugeben, über die die Krankenkassen einen Rabattvertrag geschlossen haben. So steht es in § 129 Abs. 1 S. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V und im Rahmenvertrag zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband. Doch welche Konsequenzen zieht es nach sich, wenn eine Apotheke dieser Verpflichtung nicht nachkommt? Einzelheiten und aktuelle Urteile lesen Sie in der September-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“.
Die ausnahmslose Regel, wonach die Rechnungslegung sowie die Weiterleitung der Original-Verordnungsblätter jeweils für einen abgeschlossenen Kalendermonat bis spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalendermonats der ...
Berlin, 31. Aug. 2012 – Apotheken, die Krankenhäuser mit Arzneimitteln versorgen, müssen sich in räumlicher Nähe zur Klinik befinden. Sowohl die Medikamente als auch die pharmazeutischen Beratungsleistungen ...
Verordnen Vertragsärzte bei einer Schmerzbehandlung Dronabinol oder Tilidin/Trancopal in erhöhter Dosis, können die Prüfgremien die Erstattung der Verordnungskosten im Rahmen eines Arzneikosten-Regresses festsetzen.
Karlsruhe/Berlin, 23. Aug. 2012 – Patienten können sich weiter darauf verlassen, dass in allen Apotheken – auch ausländischen Versandapotheken – dieselben Preise für rezeptpflichtige Medikamente gelten.
Regelt ein Arbeitsvertrag einschränkungslos, dass dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen ist, umfasst dies sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstwagens ...
Selbstständige Vertragsärzte verstoßen mit der Annahme unzulässiger Zuwendungen von der Pharmaindustrie nicht gegen Korruptionsstrafrecht, da sie weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte diese seit langem erwartete Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen am 22. Juni 2012 (Beschluss vom 29.3.2012, Az: GSSt 2/11, Abruf-Nr. 122015 ).