14.03.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Der Namenswahl von Apotheken sind kaum Grenzen gesetzt. Eine solche findet sich jedoch dann, wenn die Bezeichnung oder ein Namenszusatz irreführend sind. Der Slogan „Die Rezept-Apotheke“ stellt gegenüber Laienpublikum eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und ist entsprechend zu unterlassen (Oberlandesgericht [OLG] Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018, Az. 2 U 26/18, nicht rechtskräftig, Urteil unter www.dejure.org ).
11.03.2019 · Fachbeitrag ·
Erbrecht, Teil 1
Der Vermögenswert einer Apotheke unterliegt umfangreichen apothekenrechtlichen Beschränkungen, die es bei jeglicher Vermögensnachfolgegestaltung zu berücksichtigen gilt. Demzufolge ist bereits frühzeitig eine ...
04.03.2019 · Nachricht · Datenschutz
Personenbezogene Gesundheitsdaten können nur dann von Versandapotheken an Dritte übermittelt werden, wenn die betroffenen Personen ausdrücklich eingewilligt haben oder eine gesetzliche Grundlage für die ...
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01.03.2019 · Fachbeitrag ·
Rabattverträge
Der zwischen einer Betriebskrankenkasse und einer Arzneimittelherstellerin vereinbarte Rabattsatz stellt ein Geschäftsgeheimnis dar. Ein Apotheker hat keinen Anspruch auf Offenlegung des Rabatts (Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2018, Az. 15 A 861/17, Urteil unter www.dejure.org ).
21.02.2019 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Versandapotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung von Medikamenten nicht pauschal ausschließen. Nach § 17 Abs. 2a S. 1 Nr. 7 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss eine Versandapotheke die behandelte ...
20.02.2019 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hatte entschieden, dass einem wegen Steuerhinterziehung verurteilten Apotheker die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke entzogen werden kann. Den in einem weiteren Gerichtsprozess ...
19.02.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutzrecht
Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in den EU-Mitgliedstaaten. Sie verpflichtet auch die Apotheken, ihren Datenschutz kontinuierlich im Blick zu behalten. Das wiederum hat weitreichende Auswirkungen auf die digitale Kundenansprache. So ist z. B. davon abzuraten, WhatsApp für die Bestellung von Arzneimitteln einzusetzen. Aber was ist rechtlich überhaupt möglich und empfehlenswert, wenn man als Apotheke die Potenziale digitaler Kommunikation nutzen möchte?