08.02.2018 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die von einer Apotheke als Zugaben zu preisgebundenen Arzneimitteln angebotenen „Kuschelsocken“ sind wegen Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisverordnung nach wie vor unzulässig. Mit zwei Urteilen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen den Schlusspunkt in einem seit Jahren andauernden Streit gesetzt (OVG NRW, Urteile vom 08.09.2017, Az. 13 A 2979/15 und 13 A 3027/15, Urteile unter www.dejure.org ).
02.02.2018 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat zwei Fälle entschieden, in denen es darum ging, ob die gesetzliche Unfallversicherung auch Schutz bietet bei Tätlichkeiten unter Kollegen (Arbeitsunfall); einmal aus der ...
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23.01.2018 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Eine Apotheke darf preisgebundene Arzneimittel nicht zusammen mit Brötchen-Gutscheinen abgeben. Dies ist ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt, Urteil vom 02.11.2017, Az.
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23.01.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Für Apotheken spielt der Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten eine essenzielle Rolle. Das Gebot der Schweigepflicht und der Datenschutz garantieren Patienten in der Apotheke ein hohes Maß an Vertraulichkeit, das die ...
22.01.2018 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Wird in der Werbung für ein Arzneimittel nicht darauf hingewiesen, dass es sich um ein homöopathisches Mittel handelt, wird der Verbraucher durch die Werbeaussage „ohne bekannte Neben- und Wechselwirkungen“ ...
18.01.2018 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die jüngste Möglichkeit leider nicht genutzt, sich höchstinstanzlich zur Zulässigkeit der Prokura-Erteilung durch einen Apotheker zu äußern (BGH, Beschluss vom 25.07.2017, Az.
29.12.2017 · Nachricht · Sozialversicherungsrecht
Eine Versandapotheke aus dem europäischen Ausland kann bei ihrer Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse nicht den Arzneimittelpreis einschließlich Umsatzsteuer verlangen, wenn – anders als bei einer Apotheke aus dem Inland – nicht sie, sondern die Krankenkasse für die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist (Landessozialgericht [LSG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017, Az. L 5 KR 105/16, Urteil unter www.dejure.org ).
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