Prominente dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in der Arzneimittelwerbung eingesetzt werden. Die zu beurteilende Werbung mit Ursula Karven ist unzulässig (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 8.4.2015, Az. 6 U 66/13, Abruf-Nr. 144877 ).
Frage: „Dürfen Zytostatika (zum Beispiel Xeloda Filmtabletten) für ein Heim gestellt werden? Dürfen diese in die Box zu den anderen Medikamenten gepackt werden?“
Für den Nachweis eines Abrechnungsbetrugs bei Apotheken muss weder ein konkreter Irrtum noch ein konkreter Schaden bei den betroffenen Krankenkassen festgestellt werden (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 12.2.
Für die Importverordnung mit aut-idem-Kreuz haben Krankenkassen und Apothekerverbände zwischenzeitlich einige Arzneilieferverträge geändert. Doch das macht es für die Apotheker nicht einfacher. Der „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2015 gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Konsequenzen für die Praxis (unter www.ct-retax-kompass.de ).
Der Rezepturzuschlag fällt pro verordneter Rezeptur nur einmal an, selbst wenn der Apotheker mehrere einzeln verpackte Zubereitungen abgibt. Über dieses Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Thüringen und die ...
Nach wie vor kann jeder formelle Fehler auf einem Rezept für den Apotheker empfindliche Konsequenzen mit sich bringen. Selbst ein unerhebliches Abweichen von den Abrechnungsbestimmungen rechtfertigt eine Retaxierung.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Ende Oktober 2014 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) vorgelegt. Dieses hat aufgrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag gute Chancen, noch im laufenden Jahr verabschiedet zu werden und Anfang 2016 in Kraft zu treten. Die Apotheker haben von dem Gesetzesvorhaben an sich zunächst nicht viel. Doch es besteht Hoffnung, zu einem späteren Zeitpunkt als Leistungserbringer ...