18.12.2014 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat entschieden, dass ein Arzt nicht verpflichtet werden kann, die Herstellung von Arzneimitteln zur unmittelbaren persönlichen Anwendung am Patienten selbst durchzuführen. Die Herstellung sei nicht von der vertragsärztlichen Leistungspflicht umfasst (LSG, Urteil vom 4.12.2013, Az. L 12 KA 98/12, Urteil unter www.dejure.org ).
18.12.2014 · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung
Schon seit vor knapp 800 Jahren der Staufenkaiser Friedrich II. durch das Edikt von Melfi die Trennung von Arzt- und Apothekerberuf gesetzlich festgelegt hat, gibt es eine klare Aufgabentrennung: Ärzte sollen an der ...
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16.12.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Die AOK Hessen hatte mit angekündigten Retaxierungen gegenüber Apothekern für Schlagzeilen gesorgt. Alle Zytostatika-Verordnungen sollten auf Null retaxiert werden, wenn die jeweilige Apotheke nicht eine der ...
15.12.2014 · Nachricht · Packungsgröße
Im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 geht es zur Belieferung von Mengenverordnungen um die Frage, was zu tun ist, wenn die verordnete Menge die Menge der größten zulässigen Packungsgröße überschreitet – mit praktischem Schaubild.
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11.12.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
So neu ist sie nicht – die EU-LMIV. Sie wurde bereits am 25. Oktober 2011 als Verordnung EU Nr. 1169/2011 beschlossen. Nach Ablauf ihrer langen Übergangsfristen gilt sie seit dem 13. Dezember 2014 nunmehr – da es ...
08.12.2014 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Die zwischenzeitlich gewähnte Rechtssicherheit bei Importverordnungen mit aut-idem ist schon wieder zerstört. Betroffen sind Apotheker, die ein Rezept erhalten, auf dem ein Importarzneimittel verordnet ist und ...
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01.12.2014 · Nachricht · Der praktische Fall
Eine 21-jährige Kundin löst in der Apotheke ein Kassenrezept über die Wirkstoffkombination Ethinylestradiol 0,03 mg/Chlormadinonacetat 2 mg ein. Verschrieben sind 84 Stück Tabletten. Die betreffende Krankenversicherung unterhält für das Präparat (BELARA® Filmtabletten 4 x 21 Stück) keinen Rabattvertrag. Auf dem Arzneiverordnungsblatt ist keine Diagnose oder ein die Verschreibung des Kontrazeptivums begründender Text aufgebracht. Wird das hormonelle Verhütungsmittel für die Versicherte, die das 20.
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