11.02.2022 · Fachbeitrag ·
Wirtschaftlichkeit
Zum 01.01.2022 wurde von den Ersatzkassen die Quote für die Abgabe von Blutzuckerteststreifen der Preisgruppe (PG) 1 von 15 auf 30 Prozent verdoppelt. Die Quote für die PG 2 bleibt unverändert bei 40 Prozent, die Gesamtquote beträgt somit 70 Prozent. Eine Übererfüllung der Quote in PG 1 wird nach wie vor auf die PG 2 angerechnet. Die erste Abrechnung mit der neuen Quote erfolgt zum 30.06.2022.
28.01.2022 · Fachbeitrag ·
Sonstige Kostenträger
Arzneimittelverordnungen des Kostenträgers Bundespolizei sind seit dem 01.01.2022 nicht mehr einen Monat, sondern nur noch exakt 28 Tage gültig.
Schwerpunkt
Beitrag
20.01.2022 · Fachbeitrag ·
Heil- und Hilfsmittelabrechnung
Beim Verleih von elektrischen Milchpumpen müssen bei der Rezeptabrechnung zahlreiche Vorschriften beachtet werden – nicht zuletzt, um teure Retaxationen in diesem Arbeitsgebiet zu vermeiden. AH hilft Ihnen dabei, ...
11.01.2022 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelabrechnung
Seit dem 01.01.2022 muss auch bei der Abgabe von Rezepturen nach den §§ 4 und 5 Abs. 3 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sowie bei der Abgabe von Rezepturen und Fertigarzneimittelteilmengen nach den Anlagen 4 und 5 zur Hilfstaxe ein Hash-Code auf das Papierrezept gedruckt und ein Z-Datensatz an den Kostenträger übermittelt werden. Innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 darf bei Versagen der Technik die Abrechnung von Papierrezepten aber noch auf die herkömmliche Art erfolgen.
27.12.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelabrechnung
Seit dem 15.12.2021 gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel eine neue Formel zur Berechnung des Verkaufspreises: Einkaufspreis + 3 % Liquiditätsausgleich + 8,35 Euro Festzuschlag + 0,21 Euro zur ...
22.12.2021 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Ab dem 01.01.2022 gelten bei der Abgabe von Pflegehilfsmitteln wieder der monatliche Pauschalbetrag in Höhe von 40 Euro sowie die vertraglich vereinbarten Festpreise.
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17.12.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelabrechnung
Am 03.11.2021 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den bestehenden Lieferengpass des morphinsulfathaltigen Fertigarzneimittels Substitol® der Mundipharma Deutschland GmbH & Co. KG, das zur oralen Substitutionsbehandlung Erwachsener mit Opioidabhängigkeit zugelassen ist, offiziell bis zum 31.01.2022 verlängert.