12.10.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Seit dem 01.07.2021 gilt die neue Technische Anlage 1 – ihre praktische Umsetzung im Apothekenalltag gelingt jedoch zu großen Teilen noch nicht fehlerfrei. Daher haben sich der GKV-Spitzenverband und der DAV auf eine verlängerte Abrechnungsfrist bis zum 31.12.2021 für Rezepte geeinigt, die bereits vor dem 01.07.2021 beliefert, jedoch erst nach dem 01.07.2021 abgerechnet wurden. In diesen Fällen kann die Erzeugung eines Hash-Codes sowie die Lieferung von Z-Daten entfallen und eventuell vom Rechenzentrum ...
11.10.2021 · Fachbeitrag ·
Heil- und Hilfsmittelabrechnung
Die bei der Abrechnung eines Kompressionsstrumpfrezepts zu beachtenden Vorschriften fallen je nach Kostenträger zum Teil extrem unterschiedlich aus. Daher ist es für die Apothekenteams sehr wichtig, sich sowohl mit ...
06.10.2021 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Die bis zum 30.09.2021 befristete Erlaubnis zur freien Preiskalkulation bei den Pflegehilfsmitteln wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Die ebenfalls befristete Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf monatlich 60 ...
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04.10.2021 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Für den Nachtrag von Impfungen in den Impfpass aus Papier erhalten Apotheken zwei Euro inkl. Umsatzsteuer je getätigtem Eintrag. Die Abrechnung erfolgt am Monatsende mithilfe eines Sonderbelegs des Nacht- und Notdienstfonds über das jeweilige Apothekenrechenzentrum. Verwendet wird dazu das Sonderkennzeichen 17716464.
22.09.2021 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat den Pflegekassen die Empfehlung ausgesprochen, während der Coronapandemie die Abgabe von FFP2-Masken im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale zu gestatten.
20.09.2021 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Ein Verstoß des Apothekers gegen das Substitutionsverbot bei der Abgabe eines Importarzneimittels schließt jeglichen Vergütungsanspruch für die Arzneimittelabgabe aus. Hat eine Versicherung die Abgabe deshalb ...
08.09.2021 · Nachricht · Arznei- und Hilfsmittelversorgung
Der Bundestag hat festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite noch weiter fortbesteht. Alle Sonderregelungen bei der Abgabe von Arznei- und Hilfsmitteln, die das Fortbestehen der epidemischen Lage als Voraussetzung haben, gelten damit erst einmal bis zum 25.11.2021, sofern das Fortbestehen der epidemischen Lage nicht vorher aufgehoben wird.
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