30.11.2020 · Fachbeitrag ·
Rezeptabrechnung
Seit dem 01.11.2020 sind Ärzte dazu verpflichtet, bei der Verschreibung von Humanarzneimitteln immer eine Dosierung auf dem Rezept anzugeben oder alternativ den Hinweis auf einen dem Patienten vorliegenden Medikationsplan aufzudrucken. Die Ärztesoftware verwendet zum Hinweis auf diesen Medikationsplan einheitlich die Abkürzung „Dj“ (kurz für „Dosierung ja“), die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und somit retaxsicher ist. Die Apotheke darf diese Abkürzung jedoch nicht verwenden.
30.10.2020 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Bis zum 31.03.2021 gilt weiterhin die Ausnahmeregelung, dass im Entlassmanagement die Pseudoarztnummer (4444444 plus Fachgruppencode) auf BtM- und T-Rezepten von den Ärzten verwendet werden darf, die (noch) keine ...
Schwerpunkt
Beitrag
08.10.2020 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Hämophilie ist eine Erbkrankheit, bei der die Blutgerinnung gestört ist. Sie wird dadurch behandelt, dass man die im Blut fehlenden Gerinnungsfaktoren in konzentrierter Form durch Spritzen verabreicht – Faktor VIII ...
21.09.2020 · Fachbeitrag ·
Ordnungsgemäße vertragsärztliche Verordnung
Am 01.11.2020 tritt die Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vom 25.10.2019 in Kraft, die die Ärzte dazu verpflichtet, bei Verschreibung von Humanarzneimitteln stets eine Dosierung auf dem Rezept anzugeben. AH erläutert, was diese Vorschrift für den Apothekenalltag bedeutet.
19.08.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Bei der einmaligen Auszahlung der Botendienstpauschale von 250 Euro werden alle inländischen öffentlichen Apotheken inklusive ihrer Filialapotheken berücksichtigt, die zum Stichtag 22.04.2020 aktiv waren.
19.08.2020 · Fachbeitrag ·
Wirtschaftlichkeit
Zum 01.07.2020 wurde die Teststreifenvereinbarung mit der Techniker Krankenkasse vom 01.01.2018 in die Anlage 4 des Arzneimittelversorgungsvertrags der Ersatzkassen aufgenommen und dadurch vollständig abgelöst.
29.07.2020 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben eine neue Fassung des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V, kurz Rahmenvertrag, verabschiedet. Er gilt nun in der Version vom 01.04.2020 und enthält alle wichtigen Regelungen zur elektronischen Verordnung (E-Rezept). Außerdem wurden die Inhalte der ersten und zweiten Änderungsvereinbarung aus dem letzten Jahr eingearbeitet sowie Ergänzungen im Bereich der Ersatzverordnungen und ...