Schwerpunkt
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21.02.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Das Sonderkennzeichen 02567024 und die Codierungsziffern von 1 bis 9 kommen immer dann zur Anwendung, wenn von der regulären Abgaberangfolge gemäß Rahmenvertrag abgewichen werden muss. In der letzten Zeit gab es ...
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29.01.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Im Dezember 2019 haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) e. V. die zweite Änderungsvereinbarung verabschiedet, die hauptsächlich durch den im ...
15.01.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Zum 01.10.2019 haben sich die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe mit den Primärkassen auf eine Interimslösung bei der Vergütungssystematik von Verbandstoffen in der modernen Wundversorgung geeinigt.
10.01.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Die Abgabe eines nicht rabattbegünstigten Arzneimittels unter Angabe des Handelsnamens, der PZN und unter Setzung des Aut-idem-Kreuzes für einen bei einer Ersatzkasse versicherten Patienten begründet keinen Verstoß gegen die Rabattvertragsregelungen und führt nicht zur Einbuße des Vergütungsanspruchs des Apothekers (Sozialgericht [SG] Koblenz, Urteil vom 16.05.2019, Az. S 11 KR 437/18, Abruf-Nr. 212811 , nicht rechtskräftig).
06.12.2019 · Fachbeitrag ·
Beschaffungskosten
Das Sonderkennzeichen 09999637 wurde eigens für sogenannte „abrechnungsfähige Beschaffungskosten“ geschaffen. Stellt sich nur noch die Frage: Wann ist Porto denn nun abrechnungsfähig und wann nicht?
20.11.2019 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Seit Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) am 16.08.2019 gilt, dass für eine notwendige Ersatzversorgung bei Vorlage der neuen ärztlichen Verordnung keine Zuzahlung ...
13.11.2019 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Die Konsequenzen des umstrittenen Preisankers im neuen Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung, sind abgemildert worden. Der GKV-Spitzenverband hat aufgrund der unbefriedigenden Situation in den vergangenen Wochen bestätigt, dass Apotheker bei Überschreitung des Preisankers den Arzt nicht mehr kontaktieren müssen.
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