18.04.2020 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Wird eine Ersatzverordnung nach § 31 Abs. 3 S. 7 Sozialgesetzbuch (SGB) V notwendig, weil z. B. ein Arzneimittel von einem Rückruf betroffen ist, muss der Patient für die Verordnung eines Ersatzmedikaments keine Zuzahlung leisten. Dies macht die Apotheke gegenüber dem Kostenträger durch das Aufdrucken der neuen Sonderpharmazentralnummer 06461067 deutlich.
17.04.2020 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Gemäß § 2 Nr. 5 der Anlage 8 des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SBG) V darf ein Krankenhausarzt bei BtM- und T-Rezepten im Entlassmanagement nicht die Pseudoarztnummer bestehend aus 4444444 zzgl.
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14.04.2020 · Nachricht · Kostenträger
Auch der Genehmigungsverzicht kann den Apotheken in diesen turbulenten Zeiten das Leben erleichtern. Nachfolgend finden Sie aktuelle Genehmigungsverzichte.
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01.04.2020 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Während der Corona-Krise soll auch in Apotheken die Anzahl der Kontakte möglichst gering gehalten werden. Deshalb verzichten alle Kostenträger bis zum 31.05.2020 auf die Unterschrift des Empfängers bei der Entgegennahme von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Stattdessen unterschreibt der Apothekenmitarbeiter, der das entsprechende Hilfsmittel an den Patienten aushändigt, und vermerkt dies neben seiner Unterschrift.
30.03.2020 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Bei der Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es längst normal, dass der Patient in der Apotheke nicht zwingend das Fertigarzneimittel bekommt, das der Arzt auf seiner Verordnung ...
18.03.2020 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Zum 01.03.2020 hat sich der Arzneiversorgungsvertrag (AVV) zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV, vormals GUV), der Sozialversicherung für Landschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die in ...
13.03.2020 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Auch in diesem Jahr wird – wie erstmals im Vorjahr – nur tetravalenter Grippeimpfstoff eingesetzt. Die Abgabebestimmungen entsprechen weitestgehend denen aus dem Vorjahr.