Privat kranken- und pflegeversicherte Apotheker können – egal ob selbstständig oder angestellt – ein einfaches Steuersparmodell nutzen. Sie leisten eine Beitragsvorauszahlung an den Versicherer und setzen diese im Zahlungsjahr als Sonderausgabe von der Steuer ab. Zudem erhalten sie für die Jahre der Beitragsvorauszahlung ebenfalls höhere Sonderausgaben. AH macht Sie mit dem in § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a und Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) verankerten Gestaltungsmodell vertraut.
Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 gelten statt 19 nur 7 Prozent Umsatzsteuer) befreit zudem Zahlungen der Arbeitgeber ...
Bei Schenkungen zwischen Ehegatten halten sich die steuerlichen Belastungen vielfach in Grenzen, da zum einen die Steuerbefreiung für Eigenheime, zum anderen ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro in Betracht ...
Um als Apothekeninhaber Ihr Risiko von Kassenfehlbeständen zu minimieren, können Sie mit den Mitarbeitern eine Mankoabrede treffen. Im Gegenzug erhalten diese ein steuer- und beitragsfreies Mankogeld. So entsteht eine echte Win-win-Situation.
Wenn Sie einen Apotheken-Pkw auch privat nutzen, müssen Sie den geldwerten Vorteil versteuern. Die Versteuerung erfolgt nach der Ein-Prozent-Regelung oder über das Führen eines Fahrtenbuchs. Äußerst lästig ist es, ...
Im Jahr 2020 hat das Apothekenrechenzentrum AvP Deutschland GmbH (AvP) Insolvenz angemeldet und seine Zahlungen eingestellt. Soweit die betroffenen Apotheken nicht ausnahmsweise Aussonderungsrechte gegenüber dem ...
Die Finanzverwaltung hat das „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“, vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 aktualisiert. Das Merkblatt kann unter iww.de/s6709 heruntergeladen werden.