Nachdem die Apotheker gegen Nullretaxationen vor dem Bundessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geblieben sind, soll es nun eine Regelung in dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) geben. In § 129 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V soll ergänzt werden: „In dem Rahmenvertrag (Anmerkung: zwischen GKV-Spitzenverband und DAV) ist zu regeln, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei ...
Hämorrhoidalleiden haben sich in den vergangenen Jahren zu einer Art Volkskrankheit entwickelt. Die Hemmschwelle, über diese Erkrankung zu sprechen, ist und bleibt hoch. So führt der erste Weg der Betroffenen dann ...
Immer wieder wird davon berichtet, dass gesetzliche Krankenkassen versuchen, die aus der Belieferung gefälschter oder manipulierter Rezepte resultierenden Arzneimittelkosten den betroffenen Apotheken in Form von ...
Frage: „Gibt es Vorgaben, wie Wochendosetten (zum Beispiel Medi7) am sinnvollsten zu reinigen sind? Laut neuer Heimversorgungs-Leitlinie sollten die Dosetten vor jeder Neubefüllung gereinigt werden. Einige Hersteller empfehlen aber nicht die Verwendung einer Spülmaschine wegen der Verformungsgefahr aufgrund zu hoher Temperaturen. Ein rein manuelles Reinigen (zum Beispiel Auswischen mit Isopropanol) ist aus personaltechnischer Sicht extrem aufwendig. Haben Sie Alternativvorschläge?“
Die Verschlechterung von Einkaufskonditionen hat auch Auswirkungen auf die Rentabilität und die Liquidität einer Apotheke. Bei nicht ausreichender Liquidität können selbst hochrentable Unternehmen den Gang zum ...
Seit dem 1. Juni 2014 müssen alle Apotheken die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vollständig erfüllen. In der 2012 geänderten ApBetrO war für die Apotheken eine zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung ...
Bei der Belieferung von Mengenverordnungen darf die Apotheke grundsätzlich keine größere als die größte zulässige Packungsgröße abgeben (Ausnahme: Packung, die durch eine Änderung der Packungsgrößen zur Jumbopackung geworden ist und für eine Übergangszeit von 18 Monaten seit Inkrafttreten der Absenkung noch zulasten der GKV abgegeben werden darf).