Bei zur „parenteralen“ Anwendung bestimmten Rezepturarzneimitteln ist nach Hilfstaxe Anlage 3 ein Rezepturzuschlag pro applikationsfertiger Einheit abzurechnen (siehe auch „CT-Retax-Kompass“
Nr. 8/2014). Für „nicht parenterale“ Rezepturarzneimittel, auf die § 5 Abs. 3 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) Anwendung findet, gilt dies nicht. Die aktuelle September-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ erläutert die apothekenrelevanten Einzelheiten.
Frage: „Ein Altersheim wird von zwei Apotheken versorgt und hat auch zwei Versorgungsverträge geschlossen. Dann wird die eine Apotheke die Filiale der anderen Apotheke und beliefert ab sofort nur noch das Altersheim.
Bei Botenlieferungen wegen Nichtvorrätigkeit der gewünschten Arzneimittel und in allen sonstigen Fällen einer zeitlich verzögerten Lieferung müssen Apotheker ihren Kunden seit dem 13. Juni 2014 bestimmte ...
Das Sozialgericht Koblenz hatte im Januar 2014 entschieden: Konkretisiert der Vertragsarzt die Verordnung unter Benennung von Präparatename sowie Hersteller und kreuzt zudem das aut-idem-Feld an, darf der beliefernde Apotheker nicht in Regress genommen werden, wenn er trotz bestehender Rabattvereinbarung auf einen Austausch verzichtet. Der praktische Fall im „CT-Retax-Kompass“ zeigt die Auswirkungen dieses Urteils auf die Abgabepraxis in Apotheken sowie Möglichkeiten, das Risiko von Regressen bei einem ...
Frage: „Soweit mir bekannt ist, ist das Stellen der Arzneimittel im Heim durch die Apotheke von diversen Landesverbänden und die ApoBetrO doch verboten. Die Informationen hier auf der Seite widersprechen dem jedoch.
Die Anforderungen an die Leistungserbringung von Apotheken steigen kontinuierlich. Immer neue Verordnungen, Vorgaben durch die gesetzlichen Krankenkassen und die vielfältigeren Bedürfnisse der Kunden erfordern täglich kompetentes pharmazeutisches und wirtschaftliches Handeln. Sogenannte Apotheken-Wikis können einen wichtigen Beitrag dazu leisten.