24.03.2014 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat nur den Kassen, nicht aber auch den Apothekern einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch zugestanden, wenn ein Apotheker unter Missachtung des sich aus § 129 Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ergebenden Vorrangs rabattbegünstigter Arzneimittel das vertragsärztlich verordnete Arzneimittel nicht durch ein Rabattarzneimittel ersetzt (Urteile vom 2.7.2013, Az. B 1 KR 49/12 R und B 1 KR 5/13, „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2013 und „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2014 ).
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21.03.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Morbus-Parkinson-Patienten bekommen Probleme mit ihren Bewegungen, die Muskeln werden steif, der Körper beginnt zu zittern und in einigen Fällen reagiert die Haut mit einer übermäßigen Talgproduktion.
20.03.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenmarketing
Bei der Präsentation von Bildern auf der Facebook-Seite der Apotheke wie auch im übrigen Web sind stets Urheberrechte zu beachten: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist, ...
18.03.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Im Falle einer nach Produktname, Hersteller und Pharmakontrollnummer konkretisierten ärztlichen Verordnung, bei der auch das „aut idem“-Feld angekreuzt ist, ist der Apotheker weder berechtigt noch verpflichtet, wegen einer bestehenden Rabattvereinbarung ein preisgünstigeres Medikament auszugeben (Sozialgericht [SG] Koblenz, Urteil vom 7.1.2014, Az. S 13 KR 379/13, Abruf-Nr. 140639 ).
17.03.2014 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Sichtwahl der Apotheke ist – abgesehen von der prominenten Platzierung einzelner Produkte – von Marketingmaßnahmen aus gutem Grund bislang weitgehend verschont geblieben. Da OTC-Arzneimittel dennoch äußerst ...
17.03.2014 · Nachricht · Apothekenrecht
Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Retaxierung auf Null im Falle des Verstoßes gegen Rabattverträge bei der Abgabe von Arzneimitteln ist durch das Bundessozialgericht (BSG) zulasten der Apotheker entschieden ...
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10.03.2014 · Nachricht · Der praktische Fall
In der Apotheke wird ein Rezept über ein Antiallergikum eingelöst. Die Verordnung zulasten der GKV lautet auf AERIUS 5 mg Schmelztabletten N3 . Die Apotheken-EDV zeigt an, dass keine Packung dieses verschreibungspflichtigen Arzneimittels im Handel ist, die der Normgröße N3 für oral zu applizierende Antiallergika entspricht. Der „CT-Retax-Kompass“ erläutert, wie sich die korrekte Belieferung gestaltet.
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